Warum Arbeitsschutz
In der Praxis werden Museumsmitarbeiter immer wieder mit der Frage der Belastung von Objekten und Innenräumen konfrontiert. Grund hierfür sind gesundheits- und materialgefährdende Substanzen, die in den vergangenen Jahrzehnten zum Erhalt und Schutz von Sammlungsobjekten eingesetzt wurden. Die verwendeten Wirkstoffe (Schwermetallsalze, Chlororganik, Organophosphate, Metallorganyle etc.) – vor allem die große Bandbreite verwendeter Biozid-Wirkstoffen zur Vermeidung von Insekten- und Schädlingsfraß – führen bis heute zu einer hohen Schadstoffbelastung auf den Oberflächen der Sammlungsobjekte. In Abhängigkeit von der Flüchtigkeit der Substanzen, finden sich diese darüber hinasu auch im Staub und in der Raumluft wieder.
Die große Bandbreite der eingesetzten Wirkstoffe stellt ein ernstzunehmendes Gefährdungspotenzial für den im Museum beschäftigten Personenkreis dar,, insbesondere wenn während der Tätigkeit ein direkter Kontakt mit dem belasteten Kulturgut erfolgt. Damit werden einzigartige Kunstwerke zu einer Gefahrenquelle für Mensch und Umwelt.
Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist hier dringender Handlungsbedarf gegeben, da eine Vielzahl von Objektoberflächen kontaminiert und Belastungen der Raumluft mit krebserregenden und neurotoxischen Wirkstoffen wie z.B. Arsen, Quecksilber, Pentachlorphenol (PCP), g-Hexachlorcyclohexan (Lindan) oder Pentachlorcyclohexen (PCCH) zu erwarten sind.
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.